Über die SKD
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Wann ist ein Wechsel zur SKD möglich?

  1. Durch Kündigung der Mitgliedschaft bei Ihrer derzeitigen gesetzlichen Krankenkasse
  2. Erhebt eine gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag oder reduziert die Prämienauszahlung, besteht für den Betroffenen ein Sonderkündigungsrecht
  3. Bei Beginn der Berufsausbildung sowie bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wenn unmittelbar vorher keine eigene Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse vorliegt.
  4. Die gesetzliche Bindefrist wurde eingehalten. Diese beträgt normalerweise 18 Monate. In Ausnahmefällen gelten aber auch kürzere Fristen - sprechen Sie uns doch einfach an.
     

Kassenwahlrechte
Ein Wechsel zur SKD BKK ist mit einer Frist zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich.

Beispiele:

Kündigungseingang alte Kasse    

 Mitgliedschaft SKD BKK

15.01.

 01.04.

01.02.

 01.05.

31.03.

 01.06.

22.04.

 01.07.

07.05.

 01.08.

usw.

 usw.

Thema Zusatzbeitrag:

Viele Kassen haben in den vergangenen Wochen Zusatzbeiträge angekündigt oder bereits in Kraft gesetzt. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dabei entfällt die Bindungsfrist von 18 Monaten für Sie.

Übersicht:

Bindungsfrist von 18 Monaten:                 entfällt
Zahlung des Zusatzbeitrags:                    entfällt bis zum Ende der Kündigungsfrist
Kündigung:                                                   möglich mit einer Frist zum Ende des übernächsten Kalendermonats
                                                                        (s. Beispiel oben)

Gerne beraten wir Sie ausführlich. Rufen Sie uns doch einfach an oder vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin mit uns.